Aufhebung Rabattierung Verwaltungskosten
Ab 2026 entfällt die bisherige Rabattierung der Verwaltungskosten für die freiwillige elektronische Lohnmeldung. Grund dafür ist das Digitalisierungsgesetz des Kantons Bern vom 1. März 2023. Dieses sieht eine Pflicht zum digitalen Verkehr zwischen Behörden ...